Wohnfläche Dachschräge berechnen – Rechner nach WoFlV § 4
Berechnen Sie die anrechenbare Wohnfläche unter einer Dachschräge. Der Rechner teilt den Raum automatisch in die drei Höhenzonen nach Wohnflächenverordnung auf.
WoFlV § 4 – Die Drei-Zonen-Regel im Detail
Die Wohnflächenverordnung teilt jeden Raum mit Dachschräge in drei Höhenzonen ein. Diese Regel gilt für alle Wohnräume, unabhängig davon, ob es sich um eine Mietwohnung oder Eigentum handelt.
Rechenbeispiel: Typisches Dachzimmer
Ausgangslage: Ein Dachzimmer ist 5 m lang und 4 m breit (20 m² Grundfläche). Die Kniestockhöhe beträgt 0,80 m, die Firsthöhe 3,50 m.
Dachneigung: Die Steigung beträgt (3,50 − 0,80) / 2 = 1,35 m pro Meter Breite.
Zone unter 1 m: Die Schräge erreicht 1 m Höhe nach ca. 0,15 m ab der Wand. Auf beiden Seiten: 2 × 0,15 m × 5 m = 1,48 m² → zählt nicht.
Zone 1–2 m: Die Schräge erreicht 2 m Höhe nach ca. 0,89 m. Die Zwischenzone auf beiden Seiten: 2 × 0,74 m × 5 m = 7,41 m² → davon 50 % = 3,70 m².
Zone über 2 m: Der mittlere Bereich von 2,22 m Breite × 5 m = 11,11 m² → zählt voll.
Ergebnis: 11,11 + 3,70 = ca. 14,81 m² anrechenbare Wohnfläche (statt 20 m² Grundfläche).
Probieren Sie das Beispiel direkt im Rechner oben aus. Unser Wohnflächenrechner berechnet zusätzlich alle Raumtypen in einer Gesamtaufstellung.
Verschiedene Dachformen und ihre Auswirkung
Satteldach (symmetrisch): Die häufigste Form. Die Schräge steigt von beiden Seiten gleichmäßig zum First an. Der Rechner oben geht von dieser Form aus.
Pultdach (einseitig): Nur eine Dachseite ist geneigt. Der nutzbare Bereich ist häufig größer, da eine Wand volle Höhe hat. Geben Sie für diese Fälle die halbe Raumbreite und den Kniestock nur einer Seite ein.
Mansarddach: Hat einen Knick in der Dachfläche. Der untere Teil ist steiler, der obere flacher. Führt in der Regel zu mehr anrechenbarer Fläche als ein Satteldach gleicher Traufhöhe.
Gauben: Dachgauben erhöhen die Raumhöhe punktuell und vergrößern die anrechenbare Wohnfläche. Für eine genaue Berechnung sollte der Bereich der Gaube separat betrachtet werden.
Häufig gemachte Fehler bei der Dachschrägen-Berechnung
- Grundfläche als Wohnfläche angeben: Die volle Länge × Breite ist nicht die Wohnfläche – die Zonen-Abzüge fehlen.
- Kniestockhöhe falsch messen: Messen Sie vom fertigen Fußboden, nicht vom Rohboden.
- Gauben nicht separat rechnen: Gauben erhöhen die Höhe lokal und müssen getrennt betrachtet werden.
- Raumhöhe unter Balken messen: Relevant ist die Höhe unter der Dachschräge, nicht unter einem Querbalken.
Häufige Fragen
Wie wird die Dachschräge bei der Wohnfläche berechnet?
Nach § 4 WoFlV wird die Fläche unter einer Dachschräge in drei Zonen eingeteilt: Unter 1 m Raumhöhe zählt 0 %, zwischen 1 m und 2 m zählt 50 %, über 2 m zählt 100 %. Der Rechner teilt die Fläche automatisch in diese Zonen auf.
Was ist der Kniestock?
Der Kniestock (auch Drempel) ist die senkrechte Wand zwischen Geschossdecke und dem Beginn der Dachschräge. Die Kniestockhöhe bestimmt, ab welcher Höhe die Schräge beginnt, und beeinflusst direkt die anrechenbare Wohnfläche.
Was ist die Firsthöhe?
Die Firsthöhe ist der höchste Punkt des Dachraums, gemessen vom Fußboden bis zum Dachfirst. Zusammen mit der Kniestockhöhe und der Raumbreite ergibt sich daraus die Dachneigung.
Wie messe ich die Dachschräge am besten?
Messen Sie die Raumbreite (von Wand zu Wand), die Kniestockhöhe (Boden bis Beginn der Schräge) und die Firsthöhe (Boden bis höchster Punkt). Bei einem symmetrischen Dach reichen diese drei Maße.
Gilt die Dachschrägen-Regel auch bei Mietwohnungen?
Ja. Die WoFlV gilt für alle Wohnungen. Wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche die Dachschräge nicht korrekt berücksichtigt und um mehr als 10 % abweicht, kann der Mieter die Miete mindern.