Fachlich geprüft von , Architekt (Architektenkammer Baden-Württemberg) ·

Wohnfläche nach WoFlV – auf einen Blick

Vollräume

100 %

Wohn-, Schlaf-, Esszimmer, Küche, Bad, beheizte Wintergärten

Dachschräge

0–100 %

Unter 1 m: 0 % · 1–2 m: 50 % · über 2 m: 100 %

Balkon & Terrasse

25 %

Standard 25 %, hochwertig bis 50 % (§ 4 WoFlV)

Keller & Garage

0 %

Zählen nicht zur Wohnfläche, nur Nutzfläche nach DIN 277

Rechner: Wohnfläche Raum für Raum berechnen

Jeden Raum mit Länge, Breite und Raumtyp eintragen. Der Rechner rechnet Dachschrägen nach den drei Höhenzonen der WoFlV an, Balkone mit 25 % (optional 50 %) und addiert die Wohnfläche sofort.

Raum Länge Breite Raumtyp Wohnfl.
m
m
Dieser Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine professionelle Wohnflächenberechnung oder rechtliche Beratung.

Was zählt zur Wohnfläche?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, welche Räume in welchem Umfang zur Wohnfläche zählen. Maßgeblich sind die lichten Innenmaße der Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Eine vollständige Raum-für-Raum-Übersicht finden Sie unter Was zählt zur Wohnfläche?

Raum / Fläche Anrechnung nach WoFlV
Wohn-, Schlaf-, Esszimmer, Küche, Bad, Flur (≥ 2 m)100 %
Dachschräge über 2 m Höhe100 %
Dachschräge 1–2 m Höhe50 %
Dachschräge unter 1 m Höhe0 %
Balkon, Terrasse, Dachgarten25 % (hochwertig max. 50 %)
Loggiahäufig 50 %
Wintergarten beheizt / unbeheizt100 % / 50 %
Keller, Garage, Heizungsraum, Treppenhaus0 %

Die Grundfläche einzelner Vollräume können Sie zuerst mit dem Quadratmeter-Rechner ermitteln und dann oben als Raum eintragen. Bebaute Fläche, GRZ und GFZ nach BauNVO sind etwas anderes als die Wohnfläche – dazu der Rechner Bebaute Fläche berechnen.

Grundsteuer: Maßgeblich ist die Fläche nach WoFlV. Für die Grundsteuererklärung genügt die einfache Quadratmeterangabe – ein Prüfstempel ist nicht erforderlich. Fehlerhafte Angaben können zu steuerlichen Korrekturen führen.

Dachschräge richtig anrechnen (Zonen + klares Beispiel)

Nach § 4 WoFlV wird die Fläche unter einer Dachschräge in drei Höhenzonen aufgeteilt. Der Rechner oben macht das automatisch, sobald Sie den Raumtyp „Dachschräge“ wählen und Kniestock- sowie Firsthöhe eintragen.

  • Unter 1 m Raumhöhe: zählt nicht zur Wohnfläche (0 %).
  • 1 m bis 2 m Raumhöhe: zählt zur Hälfte (50 %).
  • Über 2 m Raumhöhe: zählt vollständig (100 %).

Beispiel: Dachzimmer 5,00 m × 4,00 m

Grundfläche = 20,00 m². Die Höhenzonen wurden am Boden markiert:

Zone Grundfläche Satz Wohnfläche
Über 2 m10,00 m²100 %10,00 m²
1–2 m5,00 m²50 %2,50 m²
Unter 1 m5,00 m²0 %0,00 m²
Summe20,00 m²12,50 m²

Anrechenbare Wohnfläche: 12,50 m² statt 20,00 m² Grundfläche – 7,50 m² weniger, weil die Schräge nicht voll zählt.

So messen Sie die Zonen: vom fertigen Fußboden senkrecht nach oben, an mehreren Stellen entlang der Schräge. Wo die Höhe 1 m bzw. 2 m erreicht, eine Linie am Boden markieren und die drei Streifen getrennt ausmessen. Detailrechner und weitere Dachformen: Wohnfläche Dachschräge berechnen.

Balkon, Terrasse & Loggia (25 % vs 50 %)

Nach § 4 Nr. 4 WoFlV zählen Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu 25 %, höchstens zur Hälfte (50 %) zur Wohnfläche.

25 % (Regelfall) 50 % (Ausnahme)
Wann Offener Balkon oder ebenerdige Terrasse ohne besonderen Wohnwert Gehobener Wohnwert: überdacht, windgeschützt, hochwertig
Beispiel 8 m² 2,00 m² Wohnfläche 4,00 m² Wohnfläche
Typisch für Standardbalkon, Gartenterrasse Loggia, überdachter Südbalkon mit Sichtschutz

50 % sind die Ausnahme, nicht die Regel. Im Zweifel gilt 25 %. Loggien werden wegen des besseren Wind- und Wetterschutzes in der Praxis häufig mit 50 % angesetzt. Im Rechner oben können Sie bei Balkon und Terrasse das Kästchen „Hochwertig (50 % statt 25 %)“ setzen.

WoFlV vs. DIN 277 – praktischer Vergleich

Die Wohnflächenverordnung berechnet die anrechenbare Wohnfläche. Die DIN 277 erfasst Grundflächen für Bau und Planung (Brutto-Grundfläche, Nutzungsfläche) und liefert fast immer eine größere Zahl. Wer ein Exposé mit ungewöhnlich hoher „Wohnfläche“ sieht, sollte prüfen, ob nach DIN 277 gerechnet wurde.

Kriterium WoFlV DIN 277
Zweck Wohnfläche für Miete, Kauf, Grundsteuer Grundflächen für Bau, Kosten, Energieausweis
Balkone / Terrassen 25 % (max. 50 %) 100 % als Nutzfläche
Dachschrägen Gestaffelt 0 % / 50 % / 100 % 100 % der Grundfläche
Keller / Garage 0 % (zählt nicht) Als Nutzfläche anrechenbar
Wände (BGF) Nicht enthalten In der Brutto-Grundfläche enthalten
Ergebnis typisch Geringer 10–40 % höher (BGF oft noch mehr)
Verbindlich für Mietrecht Ja (BGH-Rechtsprechung) Nein

Praxisbeispiel: 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung

Fläche Grundfläche WoFlV DIN 277
Wohnzimmer (Vollraum)22,00 m²22,00 m²22,00 m²
Schlafzimmer unter Dach16,00 m²
8 m² > 2 m, 5 m² 1–2 m, 3 m² < 1 m
10,50 m²16,00 m²
Küche, Bad, Flur18,00 m²18,00 m²18,00 m²
Balkon8,00 m²2,00 m² (25 %)8,00 m²
Summe52,50 m²64,00 m²

DIN 277 liegt hier rund 22 % höher (64,00 statt 52,50 m²). Im Mietvertrag und bei der Grundsteuer zählt die WoFlV-Zahl. Die Brutto-Grundfläche (BGF nach DIN 277) wäre noch größer, weil sie Wände mitzählt.

Nach BGH-Urteil VIII ZR 86/08 darf auch bei frei finanziertem Wohnraum nur das als „Wohnfläche“ ausgewiesen werden, was nach WoFlV-Maßstäben als solche gilt – auch wenn der Vertrag keine Methode nennt. Vollständiger Vergleich WoFlV vs. DIN 277 mit Hausbeispiel →

So messen Sie richtig

Die WoFlV misst die lichten Innenmaße (§ 3), nicht die Außenmaße des Gebäudes. So gehen Sie vor:

  1. Fertigen Fußboden als Bezug: Immer vom fertigen Boden bis Unterkante Decke bzw. Schräge messen, nicht vom Rohboden.
  2. Wand zu Wand: Länge und Breite zwischen den Innenflächen der Wände. Putz und Belag zählen mit, die Wandstärke selbst nicht.
  3. Nischen: Fenster- und Türnischen zählen mit, wenn sie bis zum Boden reichen und tiefer als 0,13 m sind.
  4. Abzüge: Schornsteine, Pfeiler, Säulen und Treppen über 0,1 m² Grundfläche abziehen. Heizkörper und Öfen nicht abziehen.
  5. Dachschräge in Zonen: An mehreren Stellen die lichte Höhe messen, 1-m- und 2-m-Linien am Boden markieren, die drei Streifen getrennt ausmessen (siehe Beispiel oben).
  6. Balkon und Terrasse: Lichte nutzbare Fläche von der Innenkante der Brüstung bis zur Hauswand, dann 25 % oder 50 % anwenden.
  7. Raum für Raum addieren: Jeden Raum einzeln eintragen – der Rechner oben summiert die anrechenbare Wohnfläche.

Ein Laser-Entfernungsmesser oder ein Zollstock reicht. Bei verwinkelten Grundrissen die Fläche in Rechtecke zerlegen. Unregelmäßige Flächen können Sie mit dem Rechner für unregelmäßige Flächen vorbereiten.

Häufige Fehler und was sie kosten

Diese Fehler treten in der Praxis am häufigsten auf – und haben oft einen klaren Euro-Effekt:

  • Dachschräge ohne Höhenstaffelung: Die volle Grundfläche eines Dachzimmers als Wohnfläche anzugeben, ist der teuerste Fehler. Bei 40 m² Dachgeschoss können 10–15 m² zu viel stehen. Bei 12 €/m² Miete sind das 120–180 € im Monat, rund 1.400–2.200 € im Jahr.
  • Balkon pauschal mit 50 %: Die erhöhte Anrechnung ist die Ausnahme. 10 m² Balkon zu 50 % statt 25 % bedeuten 2,50 m² extra – bei 14 €/m² etwa 35 € monatlich zu viel.
  • Keller als Wohnraum: Ein Keller zählt nur, wenn er baurechtlich als Wohnraum genehmigt ist, beheizt wird und ausreichend Tageslicht hat. Fenster allein genügen nicht. 12 m² Keller in der Wohnfläche können die 10-%-Schwelle im Mietvertrag reißen.
  • DIN 277 mit WoFlV verwechseln: Ein Exposé nach DIN 277 kann 10–40 % mehr Fläche ausweisen. Beim Kaufpreis pro m² wirkt das wie ein versteckter Aufschlag; im Mietrecht zählt trotzdem die WoFlV.
  • Veraltete Unterlagen: Angaben aus alten Exposés oder Bauplänen stimmen nach Umbau, Dachausbau oder Wintergarten oft nicht mehr. Immer neu aufmessen.

Rechtliche Bedeutung (Mietvertrag, >10 % Abweichung)

Die korrekte Wohnfläche ist Grundlage für Miete, Nebenkosten, Kaufpreis und Grundsteuer:

  • Mietpreis: Die Miete wird pro m² berechnet. Eine zu hoch angegebene Wohnfläche bedeutet eine zu hohe Miete.
  • Nebenkostenabrechnung: Betriebskosten werden oft nach Wohnfläche umgelegt. Fehler wirken sich direkt auf die jährliche Abrechnung aus.
  • Mehr als 10 % Abweichung: Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, kann der Mieter die Miete im Verhältnis der Flächendifferenz mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH-Rechtsprechung). Beispiel: 75 m² im Vertrag, tatsächlich 66 m² = 12 % Abweichung → Minderung möglich. Unter 10 % in der Regel nicht.
  • Kaufpreis: Der Preis pro m² multipliziert mit der Wohnfläche bestimmt den Kaufpreis. Abweichungen können zu Nachverhandlungen führen.
  • Grundsteuer: In den meisten Bundesländern ist die Wohnfläche nach WoFlV Bemessungsgrundlage.
  • Bankfinanzierung: Für Beleihungsprüfungen verlangen Banken häufig eine qualifizierte Wohnflächenberechnung mit Prüfstempel.

Typische Wohnungsgrößen

Richtwerte, um ein berechnetes Ergebnis einzuordnen – etwa beim Vergleich mit einem Exposé oder Mietvertrag. Die tatsächliche Wohnfläche hängt von Grundriss, Dachschrägen und Sonderflächen ab.

WohnungstypTypische WohnflächePersonen
1-Zimmer-Wohnung / Apartment25–45 m²1
2-Zimmer-Wohnung45–65 m²1–2
3-Zimmer-Wohnung65–90 m²2–3
4-Zimmer-Wohnung90–120 m²3–4
Reihenhaus100–140 m²3–5
Freistehendes Einfamilienhaus140–200 m²4–6

Orientierungswerte; maßgeblich ist die konkrete Berechnung nach WoFlV mit dem Rechner oben.

Häufige Fragen

Wie wird die Wohnfläche nach WoFlV berechnet?

Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) messen Sie die lichte Grundfläche jedes Wohnraums (Länge × Breite) und rechnen sie je nach Raumtyp an: Vollräume mit mindestens 2 m Höhe zu 100 %, Dachschrägen gestaffelt 0/50/100 %, Balkone und Terrassen in der Regel zu 25 % (höchstens 50 %), Loggien häufig zu 50 %. Die Summe ist die Wohnfläche.

Was zählt zur Wohnfläche – und was nicht?

Zur Wohnfläche zählen Wohn-, Schlaf- und Esszimmer, Küche, Bad und Flur (bei ≥ 2 m Höhe zu 100 %), plus anteilig Dachschrägen, Balkone, Terrassen, Loggien und Wintergärten. Nicht zur Wohnfläche zählen Keller, Garage, Heizungsraum, Waschküche außerhalb der Wohnung und das Treppenhaus. Eine Raum-für-Raum-Übersicht finden Sie unter Was zählt zur Wohnfläche?

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Grundfläche?

Die Grundfläche ist die geometrisch gemessene Fläche eines Raums (Länge × Breite). Die Wohnfläche ist die nach WoFlV anrechenbare Fläche – nach Abzügen für Dachschrägen, Balkone und nicht nutzbare Bereiche. Im Dachgeschoss kann die Wohnfläche deutlich kleiner sein als die Grundfläche.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Ja, aber nur anteilig. Nach § 4 Nr. 4 WoFlV zählen Balkone, Terrassen und Dachgärten in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % bei gehobenem Wohnwert (überdacht, windgeschützt, hochwertig). Ein 8 m² großer Balkon zählt also mit 2,00 m² (25 %) bis 4,00 m² (50 %). Loggien werden in der Praxis häufig mit 50 % angesetzt.

Wie wird die Dachschräge bei der Wohnfläche angerechnet?

Nach WoFlV § 4 in drei Zonen: Flächen unter 1 m Raumhöhe zählen 0 %, zwischen 1 m und 2 m zählen 50 %, über 2 m zählen 100 %. Beispiel: 20 m² Dachzimmer, davon 10 m² über 2 m, 5 m² zwischen 1–2 m, 5 m² unter 1 m → 10 + 2,50 + 0 = 12,50 m² Wohnfläche.

Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die WoFlV berechnet die anrechenbare Wohnfläche mit Abschlägen für Dachschräge und Balkon. DIN 277 erfasst Grundflächen für Bau und Planung und zählt Balkon, Dachschräge unter 1 m sowie oft Keller und Garage voll. Das DIN-277-Ergebnis liegt typischerweise 10–40 % höher. Für Mietverträge gilt im Streitfall die WoFlV.

Was passiert, wenn die Wohnfläche im Mietvertrag um mehr als 10 % abweicht?

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, kann der Mieter die Miete in dem Verhältnis mindern, in dem die Fläche zu klein ist – und zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Die 10-%-Schwelle folgt der BGH-Rechtsprechung. Kleinere Abweichungen rechtfertigen in der Regel keine Minderung.

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

In der Regel nein. Keller, Heizungsraum, Waschküche und Garage zählen nach WoFlV nicht zur Wohnfläche. Ein Kellerraum zählt nur dann, wenn er baurechtlich als Wohnraum genehmigt ist, beheizt wird und ausreichend Tageslicht hat. Fenster allein genügen nicht.

Wie messe ich die Wohnfläche richtig?

Messen Sie die lichten Innenmaße vom fertigen Fußboden zwischen den Wänden – nicht die Außenmaße. Fenster- und Türnischen zählen mit, wenn sie bis zum Boden reichen und tiefer als 0,13 m sind. Schornsteine, Pfeiler und Treppen über 0,1 m² werden abgezogen, Heizkörper nicht. Bei Dachschrägen markieren Sie die 1-m- und 2-m-Höhenlinien und rechnen die drei Zonen getrennt.

Wann brauche ich eine professionelle Wohnflächenberechnung?

Für eine erste Orientierung genügt dieser Rechner. Für Immobilienverkauf, Bankfinanzierung und Beleihungsprüfung wird eine haftungssichere Wohnflächenberechnung mit Prüfstempel eines Sachverständigen oder Architekten benötigt. Für die Grundsteuererklärung reicht die einfache Flächenangabe nach WoFlV ohne Prüfstempel.