Fachlich geprüft von , Architekt (Architektenkammer Baden-Württemberg) ·

Was ist die WoFlV?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Bundesverordnung, die seit dem 1. Januar 2004 die einheitliche Berechnung der Wohnfläche regelt. Sie löste die ältere II. Berechnungsverordnung (II. BV) ab, die bis dahin für den sozialen Wohnungsbau verbindlich war.

Was misst die WoFlV? Die anrechenbare Wohnfläche einer Wohnung – also die Fläche, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden kann, nach Abzügen für Dachschrägen, Balkone und nicht anrechenbare Bereiche. Sie misst nicht die geometrische Gesamtfläche.

Für wen gilt sie? Verbindlich ist die WoFlV für den sozialen Wohnungsbau und Wohnraumförderprogramme. Im freifinanzierten Mietmarkt ist sie nicht gesetzlich zwingend, hat sich aber als faktischer Standard etabliert. Nach BGH-Rechtsprechung (u. a. VIII ZR 86/08) gilt die WoFlV auch dann, wenn der Mietvertrag keine Berechnungsmethode benennt.

Kernregeln nach WoFlV § 4: Vollräume (≥ 2 m Raumhöhe) zählen zu 100 %. Dachschrägen werden gestaffelt angerechnet: unter 1 m 0 %, zwischen 1 m und 2 m 50 %, über 2 m 100 %. Balkone und Terrassen zählen zu 25 % (maximal 50 % bei besonderer Ausstattung). Keller, Garagen, Heizungsräume und das gemeinschaftliche Treppenhaus zählen gar nicht.

Volltext der WoFlV bei gesetze-im-internet.de →

Was ist DIN 277?

DIN 277 ist die technische Norm „Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen" (aktuelle Fassung: DIN 277:2021-08). Sie definiert, wie die Fläche und das Volumen von Gebäuden für planerische, wirtschaftliche und technische Zwecke zu ermitteln sind.

Wer verwendet DIN 277? Architekten, Bauträger, Ingenieure und Energieberater. Die Norm ist Grundlage für die DIN 276-Kostenplanung, für Bauanträge und für Energieausweise nach GEG.

Was misst DIN 277? Das gesamte Gebäude in allen Flächenebenen. Die wichtigsten Kategorien:

  • BGF (Brutto-Grundfläche): Gesamtfläche aller Geschosse inklusive Konstruktionsbauteile (Außenwände, Stützen)
  • NRF (Netto-Raumfläche): Innenfläche ohne Wandflächen (BGF minus Konstruktionsfläche KF)
  • NUF (Nutzungsfläche): Teil der NRF, der dem eigentlichen Nutzungszweck dient
  • TF (Technikfläche): Heizungsraum, Lüftungszentrale, Technikschacht
  • VF (Verkehrsfläche): Flure, Treppenhäuser, Aufzüge
  • KF (Konstruktionsfläche): Wand- und Stützenflächen

Die DIN 277:2021 hat die ältere Terminologie (HNF/NNF) durch die einheitliche NUF-Kategorie ersetzt. In älteren Bauakten und Gutachten findet sich noch die alte Gliederung.

DIN 277:2021-08 beim DIN Media Verlag →

Vergleichstabelle: Wo unterscheiden sich die Methoden?

Die folgende Tabelle zeigt für die häufigsten Raumtypen, wie WoFlV und DIN 277 die Fläche anrechnen:

Raum / Fläche WoFlV DIN 277 (NRF/NUF) Differenz
Wohnzimmer (Vollraum ≥ 2 m) 100 % 100 % (NUF) gleich
Dachschräge unter 1 m 0 % 100 % (NUF) DIN 277 mehr
Dachschräge 1–2 m 50 % 100 % DIN 277 mehr
Dachschräge über 2 m 100 % 100 % gleich
Balkon, Loggia (unbeheizt) 25 % (max. 50 %) 100 % (Außenfläche) DIN 277 mehr
Wintergarten beheizt 100 % 100 % (NUF) gleich
Wintergarten unbeheizt 50 % 100 % (NUF) DIN 277 mehr
Heizungsraum 0 % 100 % (TF) nur DIN 277
Vorratskeller, Lager 0 % 100 % (NUF) nur DIN 277
Garage (im Gebäude) 0 % 100 % (NUF) nur DIN 277
Hausflur, Treppenhaus 0 % 100 % (VF) nur DIN 277
Wandfläche / Konstruktion 0 % 100 % (KF) nur DIN 277

Praxisbeispiel: 110-m²-Einfamilienhaus

Anhand eines konkreten Einfamilienhauses zeigen wir, wie stark die Ergebnisse beider Methoden voneinander abweichen können. Das Beispielhaus hat folgende Räume:

  • Erdgeschoss: Wohnzimmer 30 m², Küche 12 m², Bad 8 m², Diele 5 m², Heizungsraum 6 m², Garage 18 m²
  • Dachgeschoss: Schlafzimmer 18 m² (alle über 2 m), Schlafzimmer 14 m² (davon 6 m² zwischen 1 und 2 m), Bad 6 m², Dachschräge unter 1 m: 4 m²
  • Balkon Erdgeschoss: 8 m²
  • Konstruktionsflächen (Wände): 24 m²

Wohnfläche nach WoFlV

Wohnzimmer30,0 m²
Küche12,0 m²
Bad EG8,0 m²
Diele5,0 m²
Heizungsraum0,0 m²
Garage0,0 m²
Schlafzimmer 1 (> 2 m)18,0 m²
Schlafzimmer 2 (über 2 m)8,0 m²
Schlafzimmer 2 (1–2 m × 50 %)3,0 m²
Bad DG6,0 m²
Dachschräge < 1 m0,0 m²
Balkon (8 m² × 25 %)2,0 m²
Wohnfläche WoFlV92,0 m²

Flächen nach DIN 277

Wohnzimmer (NUF)30,0 m²
Küche (NUF)12,0 m²
Bad EG (NUF)8,0 m²
Diele (VF)5,0 m²
Heizungsraum (TF)6,0 m²
Garage (NUF)18,0 m²
Schlafzimmer 1 (NUF)18,0 m²
Schlafzimmer 2 gesamt (NUF)14,0 m²
Bad DG (NUF)6,0 m²
Dachschräge < 1 m (NUF)4,0 m²
NRF gesamt121,0 m²
Konstruktionsfläche (KF)24,0 m²
Balkon (Außenfläche)8,0 m²
BGF gesamt153,0 m²

Differenz: 61 m² – WoFlV-Wohnfläche 92 m², DIN-277-BGF 153 m². Das entspricht einem Unterschied von 66 %.

Praxisfolge: Wer in einem Exposé liest „153 m² Wohnfläche“ und vermutet dabei DIN 277, statt 92 m² nach WoFlV zu erwarten, könnte bei Mietvertrag oder Kaufpreis erheblich falsch kalkulieren. Im Streitfall zählt bei Wohnraummietverträgen ausschließlich die WoFlV.

Wann WoFlV, wann DIN 277?

  • Mietvertrag: WoFlV ist die marktübliche Berechnungsgrundlage. Soll im Vertrag eine andere Methode gelten, muss das ausdrücklich vereinbart sein.
  • Sozialer Wohnungsbau und Förderanträge: WoFlV ist verbindlich vorgeschrieben.
  • Bauantrag und Genehmigungsverfahren: DIN 277 ist die technische Norm der Bauplanung. Architekten und Bauplaner rechnen damit für Bauanträge, Kostenschätzungen und Energienachweise.
  • Hauskauf: Häufig wird die Wohnfläche nach WoFlV angegeben. Bei Maklerangeboten lohnt es sich zu fragen, welche Methode zugrunde liegt – Abweichungen von 20–50 % sind möglich.
  • Grundsteuer ab 2025: Abhängig vom Bundesland-Modell werden Wohnflächen- oder Geschossflächenangaben benötigt. In vielen Bundesländern ist die WoFlV-Fläche Bemessungsgrundlage.
  • Gewerbeimmobilien: WoFlV gilt nicht. Üblich ist DIN 277 oder die gif-Richtlinie MFG (Mietfläche für gewerblichen Raum).

Quellen

Häufige Fragen

Was ist der Hauptunterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die WoFlV berechnet nur die anrechenbare Wohnfläche – mit Abschlägen für Balkon, Dachschräge und Sonderflächen. DIN 277 erfasst die gesamte Brutto-Grundfläche eines Gebäudes inklusive Wände, Garage, Heizungsraum und Treppenhaus. Bei einem 110-m²-Einfamilienhaus liegt die DIN-277-Brutto-Grundfläche typischerweise 50–70 % höher als die WoFlV-Wohnfläche.

Welche Methode gilt im Mietvertrag?

Im Mietvertrag wird in der Regel die Wohnfläche nach WoFlV angegeben. Eine andere Methode kann vereinbart werden, muss dann aber ausdrücklich im Vertrag stehen. Steht keine Methode dort, geht die Rechtsprechung von WoFlV als Maßstab aus.

Warum wird der Balkon bei DIN 277 voll, bei WoFlV nur zu 25 % gezählt?

DIN 277 misst Grundflächen technisch — eine Balkonfläche ist eine Fläche und wird so erfasst. Die WoFlV bewertet hingegen die tatsächliche Wohnnutzbarkeit: ein unbeheizter, dem Wetter ausgesetzter Balkon ist weniger nutzbar als ein beheiztes Zimmer und wird deshalb nur zu 25 % (max. 50 %) angerechnet.

Was bedeuten BGF, NRF und NUF?

BGF (Brutto-Grundfläche) ist die Gesamtfläche eines Geschosses inklusive Wände. NRF (Netto-Raumfläche) ist die Innenfläche ohne Konstruktion, also BGF abzüglich Konstruktionsfläche (KF). NUF (Nutzungsfläche) ist die NRF abzüglich Verkehrs- und Technikflächen — also der Teil, der konkret genutzt werden kann.

Welche Methode liefert die größere Quadratmeter-Zahl?

DIN 277 liefert immer eine größere Zahl als WoFlV, weil sie auch Wände, Garage, Keller und Treppenhaus mitzählt. Beim Vergleich von Immobilienangeboten ist es wichtig, auf die Berechnungsmethode zu achten — „150 m² nach DIN 277" entspricht etwa „92–110 m² nach WoFlV".